Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e.V.

  • Nachruf Wolfgang Reichel

    Bild 1. Wolfgang Reichel. Foto: Privat

    Diplom-Volkswirt Wolfgang Reichel (Bild 1), geboren am 15. März 1943, trat am 1. Februar 1970 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Information seinen Dienst beim damaligen Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus GVSt (später Gesamtverband Steinkohle, heute Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau – BSN e. V.) an. Nach weiteren Stationen in den Bereichen Betriebswirtschaft und Statistik, Wirtschaftspolitik, Volkswirtschaft und Energiepolitik wurde er zum 1. Januar 1990 in die Geschäftsführung mit der Zuständigkeit für Wirtschaftspolitik beim GVSt berufen. Zum 1. Oktober 1993 folgte seine Berufung zum Hauptgeschäftsführer des Verbands mit den Zuständigkeiten für Wirtschaftspolitik und Europaangelegenheiten. Vom 1. Januar 1996 bis zu seinem Ausscheiden in den Ruhestand am 30. Juni 2006 führte er den Verband als alleiniger Hauptgeschäftsführer. Von Juli 1997 an war Reichel zugleich Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des GVSt. Neben seinen Aufgaben beim GVSt war er Mitglied des Aufsichtsrats der Verlag Glückauf GmbH, Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Unternehmensverbands Steinkohlenbergbau (UVSt), Mitglied des Vorstands des Vereins für die bergbaulichen Interessen (VbI) sowie Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung Bergbau (WVB, heute Vereinigung Rohstoffe und Bergbau – VRB).

    Reichel vertrat bis zu seinem Ausscheiden in den Ruhestand die Interessen des deutschen Steinkohlenbergbaus auf herausragende Weise und führte dabei den Verband und seine Mitarbeiter umsichtig und auf eine menschlich zugewandte Art. Am 20. Juni 2025 ist er in Essen verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau und zwei Töchter. (Si.)

  • VBGU – Wechsel der Geschäftsführung

    Am 1. Mai 2025 übernahm Ivonne Arenz (Bild 1) die Geschäftsführung des Verbands Bergbau, Geologie und Umwelt (VBGU), Berlin. Sie trat damit die Nachfolge von Olaf Alisch an, der nach fast 20jähriger erfolgreicher Tätigkeit für den VBGU nunmehr seinen verdienten Ruhestand antrat.

    „Dank europäischer Regelungen sowie angesichts der globalen Randbedingungen rückt das Thema „heimischer Bergbau“ vermehrt in den Fokus. Das ist gut so und muss von der neuen Bundesregierung noch deutlicher unterstützt werden. Die vielschichtigen Transformationsaufgaben brauchen Rohstoffe, und Deutschland kann mit seinen teilweise erheblichen Rohstoffvorkommen zur europäischen Rohstoffunabhängigkeit wesentlich beitragen. Doch die Rohstoffgewinnung und -verarbeitung benötigt veränderte Rahmenbedingungen wie schnellere Genehmigungsverfahren, Abbau von bürokratischen Hürden und Akzeptanz in der Bevölkerung. Ich freue mich sehr darauf, mich dafür einzusetzen!“, sagte Arenz zu ihrer Wahl durch den Vorstand des VBGU.

    Arenz bringt eine umfassende Expertise und ein weitreichendes Netzwerk in die Rohstoff- und Nachhaltigkeitsbranche mit. Sie hat Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena studiert und ihr Rechtsreferendariat in Berlin absolviert. Sie arbeitete für verschiedene Industrieverbände wie auch für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Zuletzt war sie als Geschäftsführerin beim Bundesverband Mineralische Rohstoffe tätig. Ihre Fachkenntnisse erstrecken sich über das nationale und europäische Energie- und Umweltrecht bis hin zum Raumordnungs- und Bergrecht. Zudem ist sie mit Nachhaltigkeitsthemen vertraut und war in diesem Kontext bereits für das Thüringer Wirtschaftsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium tätig und hat erst kürzlich einen Nachhaltigkeitsleitfaden für die Gesteinsbranche entwickelt. Für die Belange der Mitgliedsunternehmen im Bereich des Nachbergbaus wird Arenz eng mit dem Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau (BSN) zusammenarbeiten. (VBGU/Si.)

  • Kooperation zwischen bsn und VBGU

    Der Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e. V. (bsn), Essen, und der Verband Bergbau, Geologie und Umwelt e. V. (VBGU), Berlin, haben am Rande des DMT MiningForums im Mai 2022 in Berlin verabredet, künftig enger zusammenarbeiten zu wollen. Details sollen in den nächsten Wochen verabredet und in den Gremien der Partner beschlossen werden. Die Schwerpunkte der geplanten Zusammenarbeit liegen zunächst in den Bereichen Grubenwassermanagement, Altbergbau und Flächenrekultivierung.

    Ziel der Kooperation ist es, die Interessenvertretung für Bergbauunternehmen und solche, die keine Rohstoffgewinnung mehr betreiben, zu stärken. Beide Partner wollen die Dienstleistungen für ihre Mitgliedsunternehmen in Fragen des aktiven Bergbaus sowie des Nachbergbaus künftig gemeinsam erbringen.

    Der bsn firmiert seit dem 01. März 2021 als Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau – zuvor Gesamtverband Steinkohle (GVSt). Er ist Branchen- und Arbeitgeberverband und nimmt Aufgaben in der sozialen Selbstverwaltung wahr, ist Tarifpartei für den deutschen Steinkohlenbergbau in der Nachbergbauzeit und unterstützt seine Mitglieder in Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

    Der VBGU ist ein Arbeitgeberverband und vertritt umfassend die allgemeinen wirtschafts- und sozialpolitischen sowie tariflichen Interessen seiner Mitglieder. Er unterstützt sie u. a. bei der Forschung und Entwicklung sowie der Aus- und Weiterbildung und ermöglicht ihnen den Zugang zu wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Länderebene. (bsn/VBGU/Si.)

  • Branchenverband und IG BCE beschließen Tarifwerk „Steinkohle Nachbergbau“

    Am 25. August 2021 haben der Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e. V. (bsn), Essen, und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Hannover, das Tarifwerk „Steinkohle Nachbergbau“ unterzeichnet (Bild 1). Damit wird fast drei Jahre nach Einstellung der Steinkohlenförderung in Deutschland die Tarifwelt in die Nachbergbauzeit überführt und die Zukunft der RAG Aktiengesellschaft mitgestaltet.

    Die Regelungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft und lösen das seit 1919 bestehende und seitdem weiterentwickelte Tarifwerk des deutschen Steinkohlenbergbaus mit einem komplett neu gestalteten Tarifsystem ab.

    Für die Beschäftigten enthält das neue Tarifwerk moderne Arbeits- und Entgeltbedingungen einschließlich eines einheitlichen Vergütungssystems, das nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten differenziert. Ebenso vereinbarten Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter eine variable Vergütung, die heute bereits bis 2024 einen Einkommenszuwachs von 5 % garantiert. Beide Seiten einigten sich außerdem auf einen Entgeltbaustein Vorsorge in Höhe von jährlich 750 €, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eigener Initiative und Verantwortung zur privaten Vorsorge nutzen sollen. Besonderes Augenmerk richteten die Verhandlungspartner auf flexible Arbeitsbedingungen. Moderne Zeitwertkonten werden eingeführt und die Beschäftigten können ihre Arbeitszeit flexibel gestalten. Persönliche Freizeit kann künftig auch stundenweise und nicht mehr nur tageweise genommen werden.

    „Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, nach 100 Jahren Tarifgeschichte nun ein neues Kapitel aufzuschlagen und mit intelligenten Lösungen für unsere Beschäftigten ein zukunftsweisendes und attraktives Gesamtpaket zu schnüren“, betont Michael Kalthoff, Präsident des bsn. Mit den neuen Regelungen trage man den veränderten Aufgaben und Möglichkeiten der RAG Rechnung.

    Ralf Sikorski, Tarifvorstand und stellvertretender Vorsitzender der IG BCE betont: „Heute ist ein historischer Tag. Nach über 100 Jahren beenden wir ein tarifpolitisches Kapitel für eine ganze Branche.“ Er unterstreicht: „Mit dem neuen Tarifwerk haben wir für unsere Kolleginnen und Kollegen eine gute Perspektive für die Zukunft geschaffen, die deutliche materielle Verbesserungen mit innovativen Elementen vereint und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich erleichtert.“

    Besonders mit Blick auf die Aufgaben, die sich in der Nachbergbau-Ära an die RAG und ihre Beschäftigten stellen, zieht der RAG-Vorstandsvorsitzende Peter Schrimpf eine positive Bilanz der Tarifverhandlungen: „Das Tarifwerk berücksichtigt alle Interessen. Es gibt dem Unternehmen und der Belegschaft eine gute Perspektive und schafft die Basis, um gemeinsam die Zukunft der RAG zu gestalten.“

    In diesem Zusammenhang betont die Gesamtbetriebsratsvorsitzende der RAG, Susanne Hardies: „Wir sind mit dem Anspruch in die Verhandlungen gegangen, unseren Kolleginnen und Kollegen auch künftig ein attraktives und soziales Arbeitsumfeld mit interessanten Perspektiven zu bieten. Dies ist uns auch gelungen.“ (bsn/Si.)

  • GVSt wird bsn – Gesamtverband Steinkohle umbenannt in Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau

    Zum 1. März 2021 hat sich der Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt), Essen, umbenannt und firmiert seit diesem Datum unter Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e. V. (bsn). Mit dieser Umbenennung verdeutlicht der Verband seine veränderten Aufgaben nach der Beendigung der Steinkohlenförderung in Deutschland im Jahr 2018. Im dritten Jahr nach der Einstellung der Förderung ist der deutsche Steinkohlenbergbau endgültig in der Nachbergbauzeit angekommen. Heute treten die kohlepolitischen und energiewirtschaftlichen Fragestellungen in den Hintergrund, die verantwortungsvolle Bearbeitung der Altlasten und der sogenannten Ewigkeitsaufgaben stehen für die Branche klar im Fokus. Der Verband nimmt auch in dieser Zeit weiter die Interessen seiner Mitglieder, der RAG Aktiengesellschaft, ihrer Konzerntöchter und der STEAG GmbH, wahr. Um dies auch im Verbandsnamen erkennbar zu machen, wurde von den Mitgliedern beschlossen, dem Verband den Namen Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau (bsn) zu geben (Bild 1).

    Neben der Interessenvertretung seiner Mitglieder rund um den Nachbergbau – deutlich geprägt durch Rechtsfragen rund um die Wasserhaltung, den Altbergbau und die Flächenrekultivierung – bleiben die weiteren Aufgaben des Verbands bestehen. Der bsn vertritt seine Mitglieder als Arbeitgeberverband, berät in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich der betrieblichen Altersversorgung und nimmt wichtige Aufgaben in der sozialen Selbstverwaltung wahr. Er bleibt Tarifpartei für seine tarifgebundenen Mitglieder und verhandelt derze it mit seinem Tarifpartner, der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) über ein neues Tarifwerk für die Steinkohle. Damit sollen ab dem Jahr 2022 die vom traditionellen Bergbau geprägten Tarifregelungen für die Branche abgelöst und durch einen modernen Rahmen für die veränderten Aufgabenstellungen des Nachbergbaus ersetzt werden.

    Der Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus (GVSt) wurde im Jahr 1968 als Verbändeverband für die damaligen regionalen Unternehmensverbände des deutschen Steinkohlenbergbaus gegründet. Seitdem erfüllte der GVSt die Verbandsaufgaben, die sich an den jeweiligen Rahmenbedingungen für die Steinkohle orientierten. Er hat dabei den Weg zur geordneten und sozialverträglichen Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus mitgestaltet. Im Jahr 2007 übernahm er die Aufgabe als Tarifpartei vom Unternehmensverband Steinkohle (UVSt) und änderte seinen Namen in die damals bereits etablierte Kurzform „Gesamtverband Steinkohle“. Mit der Verschmelzung des traditionsreichen Vereins für die bergbaulichen Interessen (VbI) auf den GVSt im Jahr 2009 fand die Konzentration der Gemeinschaftsorganisationen des deutschen Steinkohlenbergbaus ihren Abschluss. Mit der Aufgabenschärfung und der Umbenennung zum Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau wird nun der nächste Schritt der Anpassung an die Rahmenbedingungen für den Steinkohlenbergbau, nun in der Nachbergbauzeit, vollzogen. (bsn/Si.)

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