Wasserrechtliche Erlaubnis für das Heben und Einleiten von Grubenwasser in die Lippe erteilt
Die Abteilung für Bergbau und Energie für NRW der Bezirksregierung Arnsberg hat der RAG Aktiengesellschaft die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, am Standort Haus Aden in Bergkamen Grubenwasser zu heben und in die Lippe einzuleiten.
Die Erlaubnis steht im Einklang mit den Anforderungen der aktuellen Bewirtschaftungsplanung für die Lippe. Sie berücksichtigt zudem die Empfehlungen der im Auftrag der Landesregierung erstellten Gutachten zu möglichen Umweltauswirkungen der in den Steinkohlenbergwerken erfolgten Bruchhohlraumverfüllung und des Einsatzes PCB-haltiger Betriebsmittel sowie zur Mineralisation des Grubenwassers. Das höhere Grubenwasserniveau und die zunächst vorgesehene Teileinleitung werden zu einer verbesserten Qualität des einzuleitenden Grubenwassers und geringeren Einleitmengen führen. Der Grubenwasseranstieg und die Auswirkungen der Einleitung auf die Lippe werden im Rahmen eines Monitorings fortlaufend überwacht. Dazu werden unter anderem Gewässerproben entnommen und ausgewertet.
Die RAG Aktiengesellschaft betreibt die Zentrale Grubenwasserhaltung Haus Aden in Bergkamen seit rund 30 Jahren. Bis zur endgültigen Einstellung der Steinkohlegewinnung im Ruhrrevier diente sie der Sicherheit des Gewinnungsbetriebs in den bis dahin aktiven Steinkohlenbergwerken.
Nach dem Ende der Steinkohlegewinnung wurde die Grubenwasserhebung vorübergehend eingestellt, um das Grubenwasser wieder ansteigen zu lassen. Der nun genehmigte Weiterbetrieb der Grubenwasserhaltung dient dem Schutz der Tagesoberfläche. Dazu wird mit der Grubenwasserhaltung der Grubenwasseranstieg auf ein entsprechendes Niveau begrenzt.
Das dauerhafte Heben von Grundwasser gehört zu den Ewigkeitsaufgaben des beendeten Steinkohlenbergbaus im Ruhrrevier.
Mit Erreichen eines Grubenwasserniveaus von -600 m NHN, also in einer Tiefe von mehr als 600 Meter unterhalb der Tagesoberfläche, wird zunächst die Hebung einer Teilmenge wieder aufgenommen. Sobald nach dem weiteren verlangsamten Grubenwasseranstieg das vorgesehene Annahmeniveau im Bereich von -450 m NHN bis -400 m NHN erreicht ist, soll die Förderung der Gesamtmenge fortgesetzt werden.
Die Erlaubnis wird den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zugestellt. Nach der Bekanntmachung wird sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgelegt.
Die Bekanntmachung wird bei der Bezirksregierung Arnsberg, auf dem UVP-Portal NRW (https://www.uvp-verbund.de/nw) sowie bei der Bezirksregierung Münster und der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen. Darüber hinaus erfolgt die Bekanntmachung bei den 13 betroffenen Städten und Gemeinden: Bergkamen, Datteln, Dorsten, Haltern am See, Hünxe, Lünen, Marl, Olfen, Schermbeck, Selm, Waltrop, Werne und Wesel.

