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Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Arbeitsklima: Die Vision der ISSA in einer Zeit stetiger Veränderungen in der Arbeitswelt

Die Verhütung jeglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen hat historisch stets eine wichtige Rolle im Rahmen der sozialen Sicherung eingenommen. Neben Maßnahmen der Entschädigung und Rehabilitation nach einem Ereignis war Vorbeugung solcher Vorkommnisse bereits ein wesentlicher Bestandteil des im Jahr 1884 in Deutschland von Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführten Sozialversicherungssystems. Seit dieser Zeit und im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung hat die Prävention maßgeblich an Bedeutung gewonnen. Die Arbeitswelt unterliegt seit jener Zeit einem rasanten Wandel. Während im vergangenen Jahrhundert das Augenmerk noch hauptsächlich auf der Verminderung von Gefährdungen am Arbeitsplatz einiger Branchen lag, ist im Zuge der voranschreitenden Globalisierung eine ganz neue Komplexität der Anforderungen an den Arbeitnehmer zu verzeichnen. Der vorliegende Beitrag basiert auf der Eröffnungsrede des Autors anlässlich der 1. Vision Zero Europe- Konferenz am 7. September 2016 in Bochum.

Autor: Hans-Horst Konkolewsky, Generalsekretär der International Social Security Association, Genf/Schweiz

Aus der Komplexität der Anforderungen ergeben sich vollkommen neue und vielfältige Ansprüche an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Die Einführung aller Neuerungen resultiert schließlich in einem komplexeren Arbeitsumfeld und führt damit zu Präventivmaßnahmen in Sachen Arbeitsschutz, die wesentlich vielseitiger gestaltet werden müssen. Die Neuerungen selbst können dabei ebenso mannigfaltig sein – hierzu zählen beispielsweise die Digitalisierung generell und der Einsatz neuer Technologien, wie etwa Nanostrukturen oder Robotik – wie Änderungen im Bereich des physischen Arbeitsumfelds (Ergonomie) sowie alle Auslöser für psychosoziale Probleme.

Auch organisatorische Änderungen des Arbeitswesens nehmen Einfluss. Genannt seien beispielsweise die Tendenzen zu flexibleren Arbeitszeiten, Telearbeit („home-office“), Leiharbeit, Saisonarbeit und Tagelöhnerverhältnisse sowie freiberufliche Tätig-keiten und der Trend, Arbeit an Subunternehmer auszulagern. Die durch die komplexen Strukturen erreichte höhere Flexibilität für Arbeitgeber und -nehmer erweist sich bislang allerdings aus der Perspektive des Arbeitsschutzes als nachteilig, weil in diesen Strukturen gelegentlich der Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wegen mangelnder Kompetenzen oder Kompetenzzuweisungen vernachlässigt wird. Es wird daher umso wichtiger, potentielle Gefahren für den Arbeitnehmer in aller Vielschichtigkeit genau zu definieren und Maßnahmen zur Verbesserung der eingangs genannten Kategorien, aber auch beispielsweise des Zugangs zum Arbeitsmarkt, zu ergreifen. Diese neue Komplexität im Arbeitsschutz kann wie folgt kategorisiert werden:

  1. Demographie.
    Der sogenannte demographische Wandel nimmt enormen Einfluss auf die Angemessenheit von Arbeitsschutzmaßnahmen. Neben der Globalisierung und der damit verbundenen Entwicklung hin zu einem geringeren Anteil an Festanstellungen sowie Migration spielt gerade die stetige Alterung der Gesellschaft eine bedeutsame Rolle. Obwohl die Idee des Erhaltens der Arbeitskraft für alle Arbeitnehmer gleichermaßen gilt, ist die Gruppe der besonders schutzbedürftigen älteren Arbeiter mit erhöhten Risiken, z. B. hinsichtlich der Auswirkungen eines gesundheitsschädlichen Ereignisses am Arbeitsplatz, nicht besonders berücksichtigt. Auch Migranten und Leiharbeiter, die vermehrt an Arbeitsplätzen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko eingesetzt werden, sehen sich häufig unzureichend geschützt. Gerade in Europa und Asien kommt hinzu, dass zunehmend junge, unerfahrene Bewerber dem Arbeitsmarkt beitreten, während das Rentenalter weiter erhöht wird und ältere Arbeitnehmer damit länger im Beruf verbleiben. Um die Eignung und schließlich die Produktivität eines Bewerbers zu garantieren, sollte hier vermehrt auf die notwendige Qualifizierung geachtet werden.
  1. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist für alle demographischen Gruppen bedeutsam. Während junge Arbeitnehmer entsprechend aus- oder fortgebildet werden und zunächst – auch durch entsprechendes Training – ein Bewusstsein für die relevanten Gefahren am Arbeitsplatz entwickeln müssen, bringen ältere Arbeitnehmer diese Erfahrungen in der Regel bereits mit. Wie bereits erwähnt, unterliegen Ältere jedoch dem erhöhten Risiko, bei arbeitsbedingten Unfällen schwerwiegende gesundheitliche Schäden zu erleiden, die einer längeren Zeit der Genesung bedürfen. Gute Gesundheitsschutzprogramme verfolgen stets das Ziel der langfristigen Erhaltung der Arbeitskraft und sind daher durch angemessene Berücksichtigung der oben genannten Umstände gekennzeichnet und werden für gewöhnlich von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und gesetzlichen Vertretern gemeinschaftlich konzipiert.
  1. Gesundheit.
    Die Vermeidung von physischen, respektive haptischen Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz hat bereits zu guten Ergebnissen geführt – gekennzeichnet durch geringere Unfallzahlen. Heute steht vermehrt die Vermeidung gesundheitsschädlicher Einflüsse im Fokus. Insbesondere die psychische Konstitution eines Arbeitnehmers hängt darüber hinaus nicht ausschließlich von der Arbeitsplatzsituation ab. Diese Sichtweisen führen global zu einem Umdenken in Sachen Gesundheitsschutz. Während beispielsweise die Zahl der Arbeitsunfälle mit Todesfolge bereits deutlich gesunken ist, bleibt der Gesundheitsschutz eine weiterhin anspruchsvolle Aufgabe.
  1. Gesellschaft.
    Die soziale Absicherung spielt aus gesellschaftlicher Perspektive eine große Rolle. Hinsichtlich des hier behandelten Themas Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind dabei Maßnahmen der Rehabilitation und Wiedereingliederung von großer Wichtigkeit.

Unter Beachtung der erhöhten Komplexität infolge der oben aufgeführten Gründe, erweisen sich bisher angewandte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes als zunehmend unzureichend wirksam. Heutige Maßnahmenstrukturen und -programme mit ihren wichtigen Bausteinen Arbeitsschutzpolitik, Arbeitsschutzbestimmungen, Risikobewertung und Managementsysteme betrachten Risiken, die unmittelbar den Arbeitsplatz betreffen. Es ist jedoch vielmehr notwendig, individuelle und ganzheitliche Lösungen zu finden, um Prävention möglichst effektiv zu gestalten.

Erkennbare Symptome, die sich nicht ausschließlich aus Risiken am Arbeitsplatz, sondern vielmehr aus einer Wechselwirkung dieser Risiken mit ungesunden Lebensweisen aus unserem Alltag ergeben, können beispielsweise Rückenschmerzen, Stress im Allgemeinen oder Burnout und andere psychosoziale Folgen sein. Der wachsende Einfluss der Alltagssituation auf die Leistungsfähigkeit eines Arbeiters am Arbeitsplatz erfordert demnach die Entwicklung neuer Präventionsmethoden. Diese können beispielsweise mit der Zielsetzung verbunden sein,

  • ein entsprechendes Bewusstsein für Präventionsmaßnahmen zu schaffen, wobei alle relevanten Parteien mit eingebunden sein sollten,
  • über gesundes Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären,
  • qualifizierende und sozialfördernde Maßnahmen durchzuführen und Arbeit sowie Rehabilitation kompetent zu betreuen oder auch
  • Arbeitnehmer individuell nach Leistungsfähigkeit und Qualifikationen einzusetzen sowie auf persönliche Einflüsse – familiäre Situation, allgemeiner Gesundheitszustand, soziale Fähigkeiten und Engagement, usw. – Rücksicht zu nehmen.

Sicherheit, Gesundheitsschutz und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Der ganzheitliche Ansatz zur Prävention

Wie erörtert wurde, befindet sich der Anspruch einer effektiven Prävention im Wandel. Während bislang recht statisch die Situation im direkten Arbeitsumfeld einbezogen wurde, steht nun ein ganzheitlicher Ansatz im Vordergrund. Um den neuen Ansprüchen der Prävention gerecht zu werden, wurde von der International Social Security Association (ISSA), Genf/Schweiz, ein Drei-Punkte-Plan entworfen, der die Aspekte aus Risikomanagement, Gesundheit und Rehabilitation bzw. Wiedereingliederung gleichermaßen berücksichtigt (Bild 1).

Fig. 1. ISSA´s approach to prevention // Bild 1. Drei-Punkte-Plan der ISSA zur Prävention.

Ein äußerst bedeutsamer Baustein eines nachhaltigen Sozialsystems ist die Verbesserung der allgemeinen Gesundheit. Dies beschränkt sich nicht ausschließlich auf den Arbeitsplatz, sondern betrifft genauso die medizinische Versorgung und gesundheitsfördernde Maßnahmen jedes Einzelnen. Als Teil des durch 17 Ziele definierten Plans zu einer nachhaltigen Entwicklung steht daher auch die Sicherstellung einer allgemein guten Gesundheitssituation der Bevölkerung. So kann eine gesunde Lebensweise letztlich maßgeblich dazu beitragen, nicht in die sogenannte Armutsfalle zu geraten.

Die stets unterschiedlichen gesundheitlichen und generellen Lebenssituationen, in denen sich Arbeitnehmer befinden können, machen eine Einzelbetrachtung zwingend notwendig. Der individuelle Mensch steht im Vordergrund, nicht der Arbeitsplatz. Da die zu berücksichtigenden Kategorien – nämlich Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden – direkt miteinander korrelieren, sollten Experten verschiedener Disziplinen an der Konzeptentwicklung beteiligt sein, um eine individuelle und effektive Lösung erreichen zu können.

Sozialwirtschaftliche Vorteile der Prävention

Dank Investitionen in Präventionsmaßnahmen hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes konnten bereits zahlreiche Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden oder in ihrer Intensität vermindert werden. Die Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle oder folgeschwerer Berufskrankheiten ist zurückgegangen und den Menschen wurde viel Leid erspart. Dies wirkt sich insgesamt auch auf die Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen und damit auf seine Produktivität und letztlich die des Unternehmens aus. Wie Studien belegen, rentieren sich tatsächlich Ausgaben in diesem Bereich aus rein ökonomischer Sicht in beachtlichem Ausmaß. Verbesserte Gesundheit und Produktivität der Beschäftigten sind strategische Ziele – nicht nur für regional oder global aufgestellte Unternehmen, sondern für die Gesellschaft insgesamt.

  • Die ISSA hat in Zusammenarbeit mit deutschen Partnerorganisationen – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Berufssgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) – erst kürzlich eine erste internationale Studie zum Thema Rendite aus Präventionsmaßnahmen (Return on Prevention – RoP), durchgeführt. Es konnte ein RoP-Faktor von 2,2 ermittelt werden, gleichbedeutend mit einer Rendite von 2,20 e je 1 e, der in Arbeitsschutzmaßnahmen investiert wurde. Oder anders ausgedrückt: Die Nettorendite liegt bei 120 % (1). Andere Studien, wie beispielsweise von der Europäischen Kommission (2) oder der französischen Organisation für Prävention in der Bauindustrie und im Tiefbau (OPPBTP) (3), kamen zu vergleichbaren RoP-Faktoren.
  • Im Vergleich verschiedener Studien ergab sich, dass Kosten, die einem Unternehmen durch krankheitsbedingte Ausfälle, Lohnfortzahlungen und Entschädigungen entstehen, um durchschnittlich 25 % reduziert werden können, wenn entsprechende Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen durchgeführt werden (4).
  • Investitionen in Wiedereingliederungsprogramme werden ebenfalls als letztlich wirtschaftlich vorteilhaft eingeschätzt. Die malaysische Social Security Organization (SOCSO) gibt an, dass die Rendite für derartige Maßnahmen bei 2,4:1 bzw. 2,4 Malaysischen Ringgits pro investiertem Ringgit liegt, also einer Nettorendite von 140 % (5).

Mitwirken statt nur bezahlen

Fig. 2. ISSA´s three prevention guidelines. // Bild 2. Die drei Präventionsleitlinien der ISSA.

Durch die Mitgestaltung von Arbeitsplätzen in Sachen Arbeitsschutz, Gesundheit und einem individuell angepassten Arbeitsumfeld, können die entsprechenden Einrichtungen für die soziale Sicherung den Nutzen aus Präventionsmaßnahmen weiter verstärken. Die ISSA hat hierzu drei Präventionsleitlinien veröffentlicht, die Empfehlungen zu den Bereichen Risikobewertung, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Wiedereingliederung geben (Bild 2). Die Leitlinien zeigen Wege auf, mit denen Unternehmen von der klassischen Struktur der bloßen Nachsicht – beispielsweise der Zahlung von Entschädigungen nach eingetretenem Arbeitsunfall – zu einem präventiv geprägten System übergehen können. Die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen kann dann zu einer niedrigeren Zahl an Unfällen und damit zu einer Verminderung von Entschädigungsansprüchen führen.

  • Ein möglicher Weg, das Bewusstsein für Risiken am Arbeitsplatz zu stärken und dadurch die Anzahl negativer Ereignisse zu mindern, ist die Schaffung von geeigneten Anreizen. Beispielsweise können durch Bonus/Malus-Programme wirtschaftliche Anreize für Unternehmen geschaffen werden, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die möglichen Prämien richten sich nach der Höhe der geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Hierdurch wird – gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen – auch der Anreiz geschaffen, grundsätzlich in sicherere respektive besser geeignete Betriebsmittel, Maschinen und Prozesse zu investieren.
  • Finanzielle sowie nicht-monetäre Anreize können auch auf Seiten der Sozialversicherung geboten werden, um Unternehmer zu verbessertem Arbeits- und Gesundheitsschutz zu bewegen. Das italienische Nationale Institut für Unfallversicherung der Arbeitnehmer (INAIL) z. B. reduziert seine Beiträge für versicherte Unternehmen, wenn diese Schutzmaßnahmen ergreifen, die sich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Wohlbefindens von Beschäftigten eignen (6).
  • Auch die Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitnehmern, in das Berufsleben zurückzukehren, sind vielseitig. Dank Maßnahmen der Rehabilitation und Wiedereingliederung ist es überhaupt erst möglich geworden, dass viele u. a. nachhaltig gesundheitlich Geschädigte ihren Weg zurück in den Beruf finden können. Sozialversicherungsgesellschaften, wie etwa die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), bieten Betroffenen unmittelbare und kompetente Hilfe. Dank individueller Betreuung ist es der SUVA möglich, Schadens-abwicklung, Genesung und Wiedereingliederung oder auch berufliche Umschulung sowie Neueinstieg effektiv zu gestalten (7). Die Betrachtung des Einzelfalls kommt dabei regelrecht in Mode – in etablierten Ökonomien, wie aber auch in Schwellenländern. Zu Recht, denn die positiven Auswirkungen auf den Arbeitnehmer und die damit verbundenen Vorteile für das Sozialsystem insgesamt sind nicht von der Hand zu weisen.

Das ISSA-Exzellenzzentrum

Der Leitfaden der ISSA bestand zunächst aus acht Sätzen, die wesentliche Arbeitsbereiche des Verwaltungswesens der Sozialversicherung abdeckten. Weitere Richtlinien wurden im Rahmen des World Social Security Forum im November 2016 vorgestellt. Die Erarbeitung dieses Leitfadens ist das Herzstück der Arbeit des ISSA-Exzellenzzentrums. Das übergeordnete Ziel ist die Etablierung von effizient funktionierenden Strukturen in der Verwaltung von Sozialversicherungssystemen. Hierfür steht die ISSA den Mitgliedsorganisationen mit Wissen und Tat zur Seite, um deren Kompetenzen auszubauen. Dazu stehen verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, wie beispielsweise Möglichkeiten zur Selbstüberprüfung von Maßnahmenplänen und administrative Unterstützung sowie Hilfestellung bei der Umsetzung neuer Strukturen einschließlich ihrer Qualitätskontrolle.

Der besondere Ausschuss für Prävention der IVSS und seine internationalen Sektionen

Der besondere Ausschuss für Prävention ist mit insgesamt 13 internationalen Sektionen inzwischen ein global agierendes Netzwerk und trägt maßgeblich dazu bei, dass die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes weit oben auf der politischen Tagesordnung in verschiedensten Ländern steht. Dabei wird mit weiteren ISSA-Fachausschüssen, die sich um Belange der Gesundheit, Krankenversicherung oder medizinischen Versorgung kümmern, eng zusammengearbeitet.

Die Idee, jeder Arbeitsunfall und jede Gesundheitsbeeinträchtigung sei vermeidbar, definiert die ISSA selbst unter dem Motto Vision Zero – dem Antrieb für die Arbeit der ISSA in der Prävention. Dies bezieht sich selbstverständlich auf alle Beschäftigten am Arbeitsplatz. Grundlegende Voraussetzung für den Erfolg dieser Arbeit ist, dass alle Beteiligten das Konzept verstehen, entsprechende Maßnahmen akzeptieren und auch fördern. Das Ziel, alle Unfälle vermeiden zu können, beruht maßgeblich auf der Notwendigkeit, aus geschehenen Ereignissen zu lernen und entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Die ISSA möchte mit einem Bekenntnis zur Vision Zero alle Beteiligten dazu ermutigen, aktiv ihren Teil beizutragen.

References / Quellenverzeichnis

References / Quellenverzeichnis

(1) http://issa.int/rop

(2) http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=7416&langId=en

(3) http://www.oppbtp.com/UK/OPPBTP/Prevention-and-performance

(4) http://chapmaninstitute.com/articles/05_TAHP_26_4_Meta_Evaluation_2012.pdf

(5) Figures presented by Dr. Azman, Chief Executive Officer of the Malaysian Social Security Organisation. World Congress on Safety and Health at Work, 26th August 2014, Frankfurt/Germany.

(6) https://www.issa.int/documents/10192/4151961/Reduction+of+companies+compulsory+insurance+premium+followinen-GB/4fec9cab-f4bf-487b-a408-592a29ee612c

(7) www.issa.int/documents/10192/4150349/New+Case+Management+NCM-en-GB/0be62cd1-f13f-4c9e-81cf-775c96b34a77

Autor: Hans-Horst Konkolewsky, Generalsekretär der International Social Security Association, Genf/Schweiz

 

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