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Aller guten Dinge sind vier // Die Arbeit hat sich gelohnt // Rechtssicher sprengen // Allzeittief bei Arbeitsunfällen

In der zweiten Jahreshälfte 2020 hat die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Heidelberg, wieder Betriebe mit dem Gütesiegel „Sicher mit System“ versehen: die Schwenk Beton Nordost GmbH & Co. KG, Rostock, und die Edelsplitt- und Rheinkieswerk Helmlingen GmbH & Co. KG, Rheinau.

Im Januar 2021 ist bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin, ihre Information 213-110 zu Sprengarbeiten neu erschienen. Dies war notwendig geworden, weil sich in den letzten Jahren im Regelwerk zu Sprengarbeiten viel geändert hat. Darüber hinaus hat die DGUV am 15. Juni 2021 die Kennzahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das Jahr 2020 veröffentlicht. Danach haben die veränderten Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie die Zahl der Unfälle bei der Arbeit auf ein Allzeittief gesenkt. Stark gestiegen ist hingegen die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten.

Gütesiegel für Schwenk Beton Nordost: Aller guten Dinge sind vier

Bild 1. Auf ein Neues: Schwenk-Geschäftsführer Uwe Henschen (rechts) und AuG-Koordinator Lars Bendzmirowski nahmen das Gütesiegel zum vierten Mal entgegen. Foto: Schwenk

Im August 2020 durchliefen unter der Leitung von Bernd Schneider (BG RCI) mehrere Standorte der Schwenk Beton Nordost GmbH & Co. KG die Re-Begutachtung des Gütesiegels „Sicher mit System“ der BG RCI (Bild 1). Pandemiebedingt musste sie vom April 2020 in den August 2020 verlegt werden. Das Unternehmen hat im Jahr 2010 das Gütesiegel erstmals erhalten und es seither dreimal erfolgreich verteidigt.

Die wiederum erfolgreiche Re-Begutachtung bestätigt: Die grundlegenden rechtlichen und organisatorischen Anforderungen für die systematische Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Unternehmensstruktur an allen Standorten mit insgesamt 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind weiterhin erfüllt. „Jedoch können und wollen sich alle Beschäftigten nicht auf dem Erreichten ausruhen“, betont Lars Bendzmirowski, AuG-Koordinator bei Schwenk Beton Nordost. Dass ihr Arbeitsschutz systematisch organisiert ist, haben das Unternehmen und seine Beschäftigten seit November 2020 schriftlich.

Autor: Lars Bendzmirowski, Schwenk Beton Nordost GmbH & Co. KG, Rostock

Gütesiegel für Edelsplitt- und Rheinkieswerk Helmlingen: Die Arbeit hat sich gelohnt

Die Edelsplitt- und Rheinkieswerk Helmlingen GmbH & Co. KG, Rheinau, fördert bereits seit über 75 Jahren Kiese und Sande – und seit 2017 auch die Sicherheit (Bild 2).

Bild 2: (v.l.n.r.) Ingo Rexer, Martin Rauscher (Begutachter BG RCI), Jan Kunze, Marc Feutzeu (zuständige Aufsichtsperson BG RCI). Foto: BG RCI

Ingo Rexer ist seit 2003 Prokurist und Miteigentümer des Unternehmens. Er hat dort erweiterte Sicherheitsstrukturen eingeführt. Das Unternehmen nimmt teil am Modell der Alternativen Betreuung der BG RCI.

Anfang 2017 erhielt der Technische Angestellte Jan Kunze den Auftrag, das Projekt „Sicher mit System“ anzugehen. Mit Erfolg: Schon nach nur sechs Monaten, im Juli 2017, konnte die BG RCI dem Edelsplitt- und Rheinkieswerk das Gütesiegel „Sicher mit System“ überreichen. Die Re-Zertifizierung im Zeitraum zwischen August und Oktober 2020 bestand das Unternehmen ebenfalls.

Somit konnte die BG RCI ihm erneut das Gütesiegel „Sicher mit System“ überreichen. Im Rahmen der Re-Zertifizierung konnten erneut Verbesserungen angeregt werden. Diese wurden bereits umgesetzt, Risiken wurden so weiter minimiert. Nach der Verleihung des Gütesiegels hofft die Leitung des Unternehmens nun, dass es viele weitere Firmen – und vor allem Kleinstbetriebe – dazu animieren kann, ebenfalls den Weg zu Begutachtung und einem Mehr an Sicherheit zu gehen.

Motiviert durch die Begutachtung, hat das Unternehmen organisatorische Verbesserungen eingeführt, wie etwa die Mini-Gefährdungsbeurteilungen, den sogenannten „Fünf-Minuten Check“. Außer fürs Thema Sicherheit kann die Firma sie auch für die Einsatzplanung der verschiedenen Arbeiten nutzen.

Autor: Martin Rauscher, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Heidelberg

Rechtssicher sprengen: Auf den aktuellen Stand mit neuer DGUV Information

Bild 3: Die DGUV-Information 213-110 Sprengarbeiten ist im Januar 2021 neu erschienen. Quelle: DGUV

Die Information 213-110 Sprengarbeiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin, ist im Januar 2021 neu erschienen (Bild 3). Dies ist nach Überzeugung der DGUV-Fachleute notwendig ge-worden, weil sich in den letzten Jahren im Regelwerk zu Sprengarbeiten viel geändert hat.

Grundlage ist das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) mit den zugehörigen Verordnungen. Dieses Werk regelt hauptsächlich die Themen Herstellen, Kennzeichnung, Aufbewahrung, Erlaubnis und Befähigungsschein sowie Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erwähnt es allerdings nur am Rande.

Aufgrund des in früheren Zeiten erheblichen Unfallgeschehens hatte die damalige Steinbruchs-BG in den 1940er Jahren die Unfallverhütungsvorschrift „Sprengarbeiten“ erlassen. Diese wurde regelmäßig aktualisiert und war bis ins Jahr 2011 gültig. Abgelöst wurde sie durch die BGR 241 und schließlich durch die Technische Regel zum Sprengstoffrecht Sprengarbeiten (SprengTR 310 – Sprengarbeiten).

Die Expertinnen und Experten des DGUV-Sachgebiets „Sprengarbeiten“ im Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie haben nun die Information 213-110 „Sprengarbeiten“ veröffentlicht. Sie gibt der Zielbranche, insbesondere den Sprengberechtigten, Hinweise zur Anwendung der SprengTR 310.

Die Informationsschrift umfasst die vollständige SprengTR 310. Zu jedem Kapitel gibt es Hinweise, welche die Spreng-berechtigten bei der Anwendung der SprengTR 310 unterstützen sollen.

Die DGUV-Information 213-110 Sprengarbeiten steht – für Mitglieder kostenlos – im Medienshop der BG RCI zur Verfügung, als PDF und als Printversion zum Bestellen.

Autor: Jochen Stürtz, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Mainz

Corona sorgt für Allzeittief bei Arbeitsunfällen

Die veränderten Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie haben die Zahl der Unfälle bei der Arbeit auf ein Allzeittief gesenkt. Stark gestiegen ist hingegen die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten. Das geht aus den Kennzahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das Jahr 2020 hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Berlin, am 15. Juni 2021 veröffentlicht hat.

Laut Statistik der DGUV sank die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von 871.547 im Jahr 2019 auf 760.492 im Jahr 2020. Das ist ein Rückgang um fast 13 %. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging um rd. 18 % auf 152.823 zurück. Noch stärker sanken die Zahlen in der Schüler-Unfallversicherung. Gab es 2019 noch 1.176.664 Schulunfälle, so waren es 2020 noch 691.284. Das entspricht einem Rückgang um gut 41 %. Die Zahl der Schulwegunfälle ging um 34 % zurück auf insgesamt 71.764.

Es hatten auch weniger Menschen bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg einen tödlichen Unfall. Im Jahr 2020 starben 399 Beschäftigte an den Folgen eines Arbeitsunfalls, 98 weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der Beschäftigten, die auf ihrem Weg zur oder von der Arbeit tödlich verunglücken, ging um fast 23 % auf 238 zurück. Der starke prozentuale Rückgang bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist jedoch nur zum Teil der Pandemie geschuldet. Im Jahr 2019 hatte die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle außergewöhnlich hoch gelegen. Grund hierfür war, dass durch den Abschluss von Strafprozessen einige Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005 erst 2019 in die Statistik aufgenommen wurden.

„Homeoffice, Homeschooling, eingeschränkte Mobilität – die Kennzahlen 2020 der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein Abbild des Alltags während der Pandemie“, sagt Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Unsere Aufgabe in dieser schwierigen Zeit war und ist es, die Betriebe und unsere Versicherten zu unterstützen, z. B. durch branchenspezifische Hilfestellungen, die dazu beitragen, das Arbeiten auch unter Pandemiebedingungen möglichst sicher zu machen. Hinzu kommt unsere Verantwortung für die Versicherten, die eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall mit Covid-19 erlitten haben. Ihnen wollen wir die bestmögliche Versorgung geben. So bieten die berufsgenossenschaftlichen Kliniken Betroffenen bereits einen interdisziplinären Post-Covid-Check an. Darüber hinaus haben wir Forschungen angestoßen, die die Datenbasis zu Long-Covid verbessern sollen.“

Insgesamt erhielten die Unfallversicherungsträger 106.491 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, fast 33 % mehr als im Vorjahr. Von diesen Anzeigen wurden 30.329 im Zusammenhang mit einer Erkrankung an Covid-19 gestellt. Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und in Laboratorien können eine Erkrankung an COVID-19 unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Abzüglich der mit Corona in Zusammenhang stehenden Erkrankungen gingen die restlichen Berufskrankheiten leicht zurück.

Über 101.206 Verdachtsanzeigen wurde im Jahr 2020 entschieden (+ 29 %). In 52.956 Fällen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit bestätigt (+ 50 %). Davon wurde in 37.181 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt, dies entspricht einem Anstieg von über 100 % im Vergleich zu 2019. Von den Verdachtsanzeigen auf Covid-19 wurden bis zum Jahresende 18.065 anerkannt, ein Teil der Anzeigen wird weiter im laufenden Jahr 2021 bearbeitet. Im Jahr 2020 starben insgesamt 2.380 Menschen infolge einer Berufskrankheit, das sind 175 weniger als 2019.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften legen ihre Aufwendungen, z. B. für Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten, jeweils im Folgejahr auf ihre Mitgliedsunternehmen um. Dieses Umlagesoll ging 2020 um 1,8 % zurück. Ein wesentlicher Faktor der Bemessungsgrundlage für den Beitrag jedes Unternehmens ist das beitragspflichtige Entgelt. Das sind die versicherungspflichtigen Arbeitsentgelte der abhängig Beschäftigten sowie die Versicherungssummen der versicherten Unternehmen. Bedingt durch die von der Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise ging dieses beitragspflichtige Entgelt um 2 % zurück. Trotz dieses Rückgangs konnte der Durchschnittsbeitrag stabil gehalten werden. Er liegt weiterhin bei 1,14 % des beitragspflichtigen Entgelts. Der Umlagebeitrag der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand stieg hingegen leicht.

Autor: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin

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