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20. ABK 2019 – Aachener Altlasten- und Bergschadenkundliches Kolloquium
9. Juli 2019
Die Kohlekommission hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Nun geht es an die Umsetzung.
Seit den Empfehlungen der Kohlekommission vom 26.2.2019 ist der Kohleausstieg bis 2038 auf den Weg gebracht. Ab dann kommt eine Kohleverstromung nicht mehr in Betracht; bis dahin wird sie fortlaufend reduziert. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Energieversorgung, für den weiteren Braunkohlentagebau und für die betroffenen Regionen? Besonders betroffen sind Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Daher wird die Thematik vor allem aus dem Blickwinkel dieser beiden Bundesländer beleuchtet. Vorgesehen sind zahlreiche Fördermaßnahmen. Halten diese der EU-Beihilfenkontrolle stand? Welche Auswirkungen hat darauf das EuGH-Urteil zum deutschen EEG vom 28.3.2019? Die einzelnen Bereiche werden wieder aus unterschiedlicher Perspektive behandelt; im Vordergrund stehen Politik, Verwaltung, Unternehmen und Wissenschaft. Ein interdisziplinärer Austausch soll eine sachorientierte Diskussion zu dieser für unser Land essenziellen Frage einer tiefgreifenden Transformation nicht nur der Energieversorgung, sondern auch der Wirtschaft und gesellschaftlicher Strukturen ermöglichen.