Warum werden Not-Aus und Not-Halt oft verwechselt?
Not-Halt- und Not-Aus-Geräte haben zum einen eine optische Gemeinsamkeit und zum anderen ist die Wirkweise gleich – es sind Bedieneinrichtungen für den Notfall. Im Notfall wird die Energiezufuhr mit einem einzigen Handgriff unterbrochen. Der wesentliche Grund für die Verwechslung beider Begriffe ist allerdings ein Übersetzungsfehler.
Der englische Begriff „emergency stop“ wurde irrtümlich mit „Not-Aus“ in der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG und der damals gültigen Norm DIN EN 418 übersetzt. Aufgrund dessen wurden damals viele Notbefehlseinrichtungen mit Not-Aus beschriftet, was heute teilweise auch noch bei neuen Maschinen vorkommt. Unabhängig von der korrekten Schreibweise ist eine Beschriftung von Not-Halt-Geräten nach Norm nicht zulässig. Es dürfen nur Piktogramme verwendet werden, um anzuzeigen, welcher Bereich durch das Betätigen des Not-Halt-Geräts stillgesetzt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Not-Aus und Not-Halt?
Vereinfacht gesagt liegt der Unterschied in der auftretenden Gefährdung und den daraus resultierenden technischen Anforderungen (Bild 1). Beim Not-Halt wird ein Stoppbefehl ausgelöst, um eine gefahrbringende Bewegung oder einen gefahrbringenden Prozess stillzusetzen (Stillsetzen im Notfall). Beim Not-Aus ist das Schutzziel, elektrische Gefährdungen zu minimieren, indem beim Betätigen des Not-Aus-Geräts die Stromzufuhr zur Maschine oder Anlage getrennt wird (Ausschalten im Notfall).
Welche Bauarten von Not-Halt-Einrichtungen gibt es?
Neben dem klassischen Pilztaster gibt es für den Not-Halt auch noch weitere Bauformen, die zusätzliche Funktionen bieten (Tabelle 1).
Sind die Anforderungen an Gebraucht- und Neumaschinen unterschiedlich?
Nach den geltenden Rechtsvorschriften werden an Maschinen Not-Halt-Einrichtungen benötigt, um eine drohende oder eintretende Gefahr vermeiden zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine neue oder gebrauchte Maschine handelt: Not-Halt-Einrichtungen müssen vorhanden sein. Ausnahmen machen allerdings etwa handgehaltene Maschinen oder Maschinen mit hohen Nachlaufzeiten.
Bei verfahrenstechnischen Anlagen lässt sich die Frage, ob und wo ein Not-Halt notwendig ist, nicht pauschal beantworten. Die ausnahmslose Ausstattung von Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen mit Not-Halt-Einrichtungen kann der Sicherheitskonzeption der verfahrenstechnischen Anlage entgegenstehen.
In welchen Bereichen Not-Halt-Einrichtungen sinnvoll sind, ist daher im Rahmen einer Risikobeurteilung bzw. Gefährdungsbeurteilung und der Sicherheitsbetrachtung für verfahrenstechnische Anlagen wie mit einem PAAG-Verfahren zu entscheiden.
In der Informationsschrift „Not-Halt- und Not-Aus-Einrichtungen“ der Präventionsabteilung „Technische Sicherheit“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), erhalten Sie weitere Erklärungen zum Thema Not-Halt und Not-Aus (www.bgrci.de, Seiten-ID: #RSV8 oder unter dem nebenstehenden QR Code). Fragen darüber hinaus beantwortet die Präventionsabteilung „Technische Sicherheit“ unter der E-Mail technische-sicherheit[at]bgrci.de.