Home » Archiv Kurznachrichten » Kurznachrichten 2024 » Kurznachrichten 02_2024 » Rezenssion Atomrecht – Atomgesetz und Ausstiegsgesetze

Rezenssion Atomrecht – Atomgesetz und Ausstiegsgesetze

Fig. 1. // Bild 1. Frenz (Hrsg.): Atomrecht – Atomgesetz und Ausstiegs­gesetze. Source/Quelle: Nomos

Frenz (Hrsg.): Atomrecht – Atomgesetz und Ausstiegsgesetze, 2. Auflage, 810 S., Nomos Verlagsgesellschaft, ISBN 978-3-7560-0339-6, 169 €.

Der Atomausstieg wurde in Deutschland am 15. April 2023 mit dem Abschalten des letzten Kernkraftwerks vollzogen. Im Lauf des Ausstiegsprozesses hat sich das Atomrecht von einem Recht zur Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie zu einem Ausstiegsrecht gewandelt. Der vorliegende Band (Bild 1), herausgegeben von Prof. Walter Frenz, der dafür ein Expertenteam aus Anwaltskanzleien, Ministerien und Hochschulen gewinnen konnte, kommentiert das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz – AtG) in der nun geltenden Fassung sowie die damit in Verbindung stehenden weiteren Gesetze: das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG), das Gesetz zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfondsgesetz – EntsorgFondsG), das Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz – EntsÜG), das Gesetz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz – TranspG) sowie das Gesetz zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Nachhaftungsgesetz – NachhG).

Das Buch baut auf der 1. Auflage zum Atomrecht von 2019 auf, berücksichtigt aber die darin bereits geforderten und nun vom Gesetzgeber realisierten Anpassungen, insbesondere in Bezug auf Entschädigungsregelungen. Damit entsteht ein Gesamtbild des mittlerweile beendeten Betriebs der Kernkraftwerke bis hin zu ihrem Abbau und der ­atomaren Nachsorge, abgeschlossen durch die End­lagerung. Einbezogen wird dabei auch das Europarecht – etwa zur Frage, in­wieweit in Grenznähe für nicht sicher befundene Kernkraftwerke in anderen EU-Staaten überprüft oder gar stillgelegt werden können. Begleitet werden die Kommentierungen der einzelnen Gesetze von zahlreichen Quellenhinweisen. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis am Ende erleichtert das gezielte Auffinden einzelner Sachverhalte.

Der Atomausstieg ist mit der Stilllegung des letzten Kernkraftwerks nicht beendet, sondern wird sich noch lange hinziehen. Allein der Rückbau der Kraftwerke wird Jahrzehnte dauern. Umso bedeutsamer ist ein Kommentar, der diesen Prozess begleitet.

Dipl.-Ing. Andreas-Peter Sitte, Chef­redakteur Mining Report Glückauf, Moers

Online_Abonnement