In allen Bundesländern gelten sowohl bundes- als auch landesrechtliche Bestimmungen für den Betrieb von Baustellen, zum Schutz der Beschäftigten, der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor Staub. Einer Studie zufolge, sind Baustellen in Städten und Gemeinden ein wesentlicher Faktor der enormen Gesamtbelastung durch Feinstaub. Durch Bautätigkeiten selbst oder als Zwischenlager von Baumaterialien kommt es immer öfter zu Staubbelästigungen, die die Nachbarschaft ...
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