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20. KBU – Klimaschutz durch Energiewende

28. Januar 2020

Der Klimaschutz bildet das aktuelle zentrale Politikthema. Für ihn wird eigens ein Gesetz erstellt: das Klimaschutzgesetz. Wie ist der Stand der Gesetzgebung? Welche Inhalte stehen bereits fest? Welche Konsequenzen haben sie für die Praxis? Erfordert damit jede Maßnahme eine Klimaschutzverträglichkeitsprüfung? Gilt dies auch für den weiteren Kohleabbau sowie für den Bau bzw. den Betrieb von Kraftwerken? Muss deren Planung und die weitere praktische Umsetzung angepasst werden? Gehören auch Dieselfahrverbote für das „Stadtklima“ in diesen Kontext?

Der Klimaschutz wird wesentlich durch die Energiewende vorangetrieben. Wesentliche Impulse ergeben sich hier aus der jüngeren EU-Gesetzgebung in Form der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Governance-VO. Fangen diese beiden Rechtsakte die Lücken auf, welche dadurch entstanden sind, dass die deutsche Ökostromförderung nach dem EuGH-Urteil vom 28.03.2019 keine Beihilfe darstellt? Oder kann damit in Deutschland eine grenzenlose Unterstützung der Erzeuger erneuerbarer Energien erfolgen? Welche Maßnahmen enthält das Klimapaket?

Welche Rückwirkungen ergeben sich daraus für den Kohleausstieg? Muss er beschleunigt werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen und den „Erneuerbaren“ bei der Stromerzeugung genügend Raum zu geben? Welchen Stand haben die Gesetzgebungsarbeiten zu diesem Bereich? Wie begleiten NRW und Brandenburg diesen Prozess?

Alle diese Fragen werden beim dann schon 20. KBU am 28.01.2020 wieder sowohl aus rechtlicher als auch aus technischer Perspektive beleuchtet. Das Kolloquium wird aufzeigen, welche Entwicklungen und Konsequenzen kurz- und langfristig zu erwarten sind.

Details

Datum:
28. Januar 2020
Kategorie:
Website:
https://kbu.gdmb.de

Veranstaltungsort

Haus Königshügel
Melatener Straße 31
Aachen, 52074 Germany
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