Zusammenlagerung von Lithium-Ionen-Batterien und Sauerstoffselbstrettern – Empfehlungen für einen sicheren Betrieb

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Autor: Tim Kuhne, Referent im Referat Brandschutz der Präventionsabteilung Notfallmanagement der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) und Leiter des Sachgebiets Betrieblicher Brandschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung e.V. (DGUV)
DOI: 10.66356/mrg.2026.03.04.DEZLIBS

Lithium-Ionen-Batterien (LIB) und Sauerstoffselbstretter (SSR) gehören insbesondere im Bergbau zur Standardausstattung. Beide Produktgruppen werden häufig in Lampenstuben, Geräteausgaben und Ladebereichen in räumlicher Nähe für die Mitarbeitenden zur Entnahme bei Schichtbeginn bereitgestellt. Damit treffen unterschiedliche Gefährdungsmechanismen aufeinander: LIB können im Fehlerfall zu einem thermischen Durchgehen mit Brandentwicklung und gefährlichen Rauchgasen führen. SSR wirken durch Sauerstofffreisetzung brandfördernd und können eine Brandausbreitung begünstigen.

Die im Dezember 2025 veröffentlichte DGUV-Fachbereich AKTUELL FBFHB-039 mit dem Titel „Zusammenlagerung von Lithium-Ionen-Batterien und Sauerstoffselbstrettern“ ordnet die Zusammenlagerung vor dem Hintergrund der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ ein. Sie beschreibt praxisnahe Maßnahmen von der Separatlagerung bestimmter SSR-Kategorien über Trenn- und Abstandsregelungen bis hin zu anlagentechnischen Lösungen für Ladebereiche.

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