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Fig. 1. Michael Kalthoff (left) is President, Michael Weberink is managing director of the bsn. // Bild 1. Michael Kalthoff (li.) ist Präsident, Michael Weberink Geschäftsführer des bsn. Photos/Fotos: RAG, bsn

GVSt wird bsn – Gesamtverband Steinkohle umbenannt in Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau

Zum 1. März 2021 hat sich der Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt), Essen, umbenannt und firmiert seit diesem Datum unter Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau e. V. (bsn). Mit dieser Umbenennung verdeutlicht der Verband seine veränderten Aufgaben nach der Beendigung der Steinkohlenförderung in Deutschland im Jahr 2018. Im dritten Jahr nach der Einstellung der Förderung ist der deutsche Steinkohlenbergbau endgültig in der Nachbergbauzeit angekommen. Heute treten die kohlepolitischen und energiewirtschaftlichen Fragestellungen in den Hintergrund, die verantwortungsvolle Bearbeitung der Altlasten und der sogenannten Ewigkeitsaufgaben stehen für die Branche klar im Fokus. Der Verband nimmt auch in dieser Zeit weiter die Interessen seiner Mitglieder, der RAG Aktiengesellschaft, ihrer Konzerntöchter und der STEAG GmbH, wahr. Um dies auch im Verbandsnamen erkennbar zu machen, wurde von den Mitgliedern beschlossen, dem Verband den Namen Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau (bsn) zu geben (Bild 1).

Neben der Interessenvertretung seiner Mitglieder rund um den Nachbergbau – deutlich geprägt durch Rechtsfragen rund um die Wasserhaltung, den Altbergbau und die Flächenrekultivierung – bleiben die weiteren Aufgaben des Verbands bestehen. Der bsn vertritt seine Mitglieder als Arbeitgeberverband, berät in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich der betrieblichen Altersversorgung und nimmt wichtige Aufgaben in der sozialen Selbstverwaltung wahr. Er bleibt Tarifpartei für seine tarifgebundenen Mitglieder und verhandelt derze it mit seinem Tarifpartner, der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) über ein neues Tarifwerk für die Steinkohle. Damit sollen ab dem Jahr 2022 die vom traditionellen Bergbau geprägten Tarifregelungen für die Branche abgelöst und durch einen modernen Rahmen für die veränderten Aufgabenstellungen des Nachbergbaus ersetzt werden.

Der Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus (GVSt) wurde im Jahr 1968 als Verbändeverband für die damaligen regionalen Unternehmensverbände des deutschen Steinkohlenbergbaus gegründet. Seitdem erfüllte der GVSt die Verbandsaufgaben, die sich an den jeweiligen Rahmenbedingungen für die Steinkohle orientierten. Er hat dabei den Weg zur geordneten und sozialverträglichen Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus mitgestaltet. Im Jahr 2007 übernahm er die Aufgabe als Tarifpartei vom Unternehmensverband Steinkohle (UVSt) und änderte seinen Namen in die damals bereits etablierte Kurzform „Gesamtverband Steinkohle“. Mit der Verschmelzung des traditionsreichen Vereins für die bergbaulichen Interessen (VbI) auf den GVSt im Jahr 2009 fand die Konzentration der Gemeinschaftsorganisationen des deutschen Steinkohlenbergbaus ihren Abschluss. Mit der Aufgabenschärfung und der Umbenennung zum Branchenverband Steinkohle und Nachbergbau wird nun der nächste Schritt der Anpassung an die Rahmenbedingungen für den Steinkohlenbergbau, nun in der Nachbergbauzeit, vollzogen. (bsn/Si.)

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