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Fig. 1. Little ringed plover in the quarry. // Bild 1. Flussregenpfeifer im Steinbruch. Photo/Foto: WESTKALK

Biodiversität in Steinbrüchen ist hoch

Die Artenvielfalt in einem Steinbruch ist nach Ende der Abgrabungsarbeiten oftmals deutlich höher als vor Beginn. Das ergeben die jahrzehntelangen Erfahrungen und die bisherigen Daten der Biodiversitätsdatenbank des Industrieverbands Steine und Erden Baden-Württemberg (ISTE). Das baden-württembergische Datenbank-Projekt wird zeitnah auch bundesweit zur Verfügung stehen. Dann können auch die Daten des Warsteiner Familienunternehmens Vereinigte Warsteiner Kalkstein-indus-trie GmbH & Co. KG (WESTKALK) dort eingepflegt werden.

Bislang finden sich in der Datenbank Kartierungen und Werte aus Beobachtungen von Abgrabungsbetrieben in Südwestdeutschland. Bei der Förderung der biologischen Vielfalt arbeitet der Verband eng mit dem Naturschutzbund NABU zusammen. In der bundesweiten Datenbank sollen Daten von vor, während und nach Abschluss der Abgrabung erfasst werden. Quelle der Daten sind regelmäßig die Gutachten, welche ein Abgrabungsbetrieb benötigt, um überhaupt eine Genehmigung für den Betrieb zu erlangen.

Manuel Sedlak ist seit zwölf Jahren Referent für Umweltrecht und Naturschutz beim ISTE. Er erläutert: „Schon während der Abbauarbeiten wandern neue Tierarten in die Abbaustätten ein, z.B. Gelbbauchunke, Wechselkröte, Flussregenpfeifer und auch Pflanzenarten. Das sind Arten, die die Abbaustätten als sogenannte Pionierlebensräume erobern und dann auch dort bleiben.“ Für Naturschützer seien aufgelassene Steinbrüche ein Paradies (Bild 1).

WESTKALK kann die Datenbankwerte aus eigener Beobachtung bestätigen. „Natürlich kennen wir den Uhu, der in unserem Betrieb die schroffen Felswände zum Nisten braucht. Wir können seltene Orchideenarten nachweisen und Roberts Bruch ist mit seinen Ziegen und den dort wachsenden Pflanzenarten wirklich ein Vorzeigebiotop“, so Marius Risse, Prokurist bei WESTKALK.

Die Datenbankinformationen sind kein Selbstzweck, sondern helfen beim Nachweis, dass die Abgrabungsbetriebe ordnungsgemäß vorgehen. Schon beim Zulassungsantrag muss ein Abgrabungsunternehmen sicherstellen, dass nach Ende der Arbeiten mindestens das vorherige Biodiversitätsniveau wiederhergestellt wird. Sonst bekommt er keine Zulassung. Sedlak: „Das ist EU-Recht und gilt daher gleichermaßen in der gesamten EU. Man kann aber klar erkennen, dass Deutschland ganz besonders auf den Vollzug der Normen achtet.“ (WESTKALK/Si.)

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