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Modernen Steinkohlenkraftwerken drohen Verluste in Milliardenhöhe

Der Kohleausstieg ist beschlossen. Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) sollte einen gesellschaftlichen Konflikt beilegen und Planungssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten. Diesem Anspruch wird das Gesetz nicht vollumfänglich gerecht. Insbesondere die Betreiber junger moderner Steinkohlenkraftwerke wissen derzeit nicht, ob Verluste in Milliardenhöhe vermieden werden können.

Die Steinkohlenverstromung wurde zum Lückenbüßer und Steinkohlenkraftwerke werden dafür auch noch unzureichend oder möglicherweise gar nicht entschädigt. Auch letzte Nachbesserungen am Gesetz haben daran grundsätzlich nichts geändert. Junge Steinkohlenkraftwerke sind nicht abgesichert. Der im KVBG vorgesehenen Evaluation kommt deshalb entscheidende Bedeutung zu.

Der Ausbau der erneuerbaren Energieträger braucht die Flankierung durch gesicherte Kraftwerksleistung und Stromerzeugung bei Dunkelflauten. Junge moderne Steinkohlenkraftwerke stehen schon heute zur Verfügung. Ob der Markt den erforderlichen Zubau an neuen Gaskraftwerken bringt, und die Unternehmen noch auf den Schutz ihrer Investitionen vertrauen dürfen, ist unsicher.

Auch wenn die Umrüstung von Steinkohlenkraftwerken auf andere Brennstoffe nicht im Interesse vieler Mitglieder des Vereins der Kohleimporteure e. V. (VDKi), Berlin, liegt, haben seine Mitglieder doch Verständnis dafür, dass insbesondere kommunale Kraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf Erdgas umgestellt werden. Aber auch feste Biomasse muss im Rahmen eines Förderprogramms zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme eine faire Chance erhalten. Denn Steinkohlenkraftwerksstandorte mit geeignetem Hafen sind dafür prädestiniert.

Der VDKi vertraut auf eine vorurteilsfreie Evaluation des KVBG, die junge Steinkohlenkraftwerke in die Flankierung des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energieträger einbindet. (VDKi/Si.)

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