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Bild 1. Michael Kalthoff (re.), Mitglied des Vorstands der RAG Aktiengesellschaft und Prof. Hans-Heinrich Witte (li.), Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, unterzeichneten eine Vereinbarung zur abschließenden Bergschadensregulierung für die Rheinsohle im Raum Duisburg und Wesel. Photo/Foto: RAG

Gemeinsame Lösung für die Stabilisierung der Rheinsohle nach dem Ende des Steinkohlenabbaus – RAG und WSV ­unterzeichnen Vereinbarung

Am 25. August 2021 haben Michael Kalthoff, Mitglied des Vorstands der RAG Aktiengesellschaft, Essen, und Prof. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (WSV), Bonn, in Essen eine Vereinbarung zur abschließenden Bergschadensregulierung für die Rheinsohle im Raum Duisburg und Wesel unterzeichnet (Bild 1).

Mit der Unterschrift setzten die beiden Vertragspartner, die RAG und die WSV, den erfolgreichen Schlusspunkt unter eine jahrelange sehr sach- und zielorientierte Zusammenarbeit am Rhein. Insbesondere wegen des Jahrzehnte langen Steinkohlenbergbaus hatte sich die Rheinsohle zwischen Duisburg und Wesel immer wieder gesenkt und musste regelmäßig auf-geschüttet werden.

Prof. Witte: „Mit dem heute gesetzten Schlusspunkt führen wir den Rhein zielgerichtet in die Zukunft. Bei den vereinbarten Schritten zur Bergschadensregulierung setzen wir auf unsere umfangreichen Erfahrungen und Expertise im Wasserbau. Denn dem Rhein kommt auch zukünftig eine entscheidende Rolle zu.“

Kalthoff: „Nach konstruktiven Verhandlungen freuen wir uns, eine abschließende Regelung mit der WSV gefunden zu haben. Wir haben in der Vergangenheit immer vertrauensvoll zusammengearbeitet. Mit unserem finalen Kostenbeitrag kann die Sohle des Rheins nun langfristig stabilisiert werden und die Bergschadensregulierung ihren Abschluss finden.“

Nach dem Abschluss der Bergbau-aktivitäten soll die Sohle des Rheins jetzt langfristig stabilisiert und eine abschließende Bergschadensregulierung durchgeführt werden. Diese Bergschadens-regulierung wurde von der WSV geplant und basiert auf von den Bundesanstalten für Wasserbau und Gewässerkunde erstellten Gutachten.

Die RAG stimmt diesen Plänen als einem technisch sinnvollen Abschluss der bisherigen Maßnahmen zu und beteiligt sich hieran mit einem abschließenden Einmalbetrag in Höhe von rd. 15 Mio. €. (RAG/Si)

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