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Grubenwasserkonzept Saar: RAG reicht Planerische Mitteilung bei Bergbehörde ein

Die RAG Aktiengesellschaft hat am 4. März 2015 die Planerische Mitteilung für den geplanten Anstieg des Grubenwassers in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel bei der Bergbehörde eingereicht und damit das Genehmigungsverfahren für Phase I des Grubenwasserhaltungskonzepts Saar eröffnet. In dem Konzept ist vorgesehen, die Pumpen in Reden abzuschalten und den Grubenwasserspiegel in der Wasserprovinz Reden von derzeit -600 m NN (Meeresniveau) um rund 280 m bis auf -320 m NN ansteigen zu lassen, um einen Überlauf in die Wasserprovinz Duhamel zu ermöglichen. Derzeit fließt das Grubenwasser aus Reden über Klinkenbach, Sinnerbach und Blies bei Saargemünd in die Saar. Diese Fließgewässer würden nach Umsetzung der Phase I auf einer Länge von 87 km künftig frei von Grubenwasser sein. Die Bergbehörden werden jetzt in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt prüfen. Nur wenn eine Gefährdung durch den Grubenwasseranstieg ausgeschlossen werden kann, ist Phase I des Grubenwasserkonzepts genehmigungsfähig. Das Genehmigungsverfahren wird mindestens bis ins Jahr 2016 andauern. Die RAG kommt mit ihrem Grubenwasserhaltungskonzept einer Verpflichtung zur langfristigen Optimierung der Wasserhaltung aus dem Erblastenvertrag nach.

Grubenwasser entsteht, wenn Regenwasser im Boden versickert und entlang von Gesteinsschichten und Klüften in die Tiefe sinkt. Das den Schächten und Strecken zufließende Wasser würde eine Arbeit unter Tage unmöglich machen. Daher muss es bei aktivem Bergbau an einer zentralen Stelle des Bergwerks, dem sogenannten Pumpensumpf, gesammelt und über leistungsstarke Pumpen und Rohrleitungen wieder zurück an die Tagesoberfläche gehoben werden. Seit der Einstellung der Kohleförderung an der Saar besteht diese betriebliche Notwendigkeit nicht mehr.

Die Planerische Mitteilung der RAG beschreibt detailliert das Vorhaben der RAG und die möglichen Auswirkungen auf den Menschen, auf Kultur- und Sachgüter, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Landschaft, Klima und Luft. Außerdem werden die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern untersucht.

Bei einer Zulassung des beantragten Grubenwasseranstiegs wird es mehr als drei Jahre dauern, bis das Grubenwasser um die beantragten 280 m angestiegen sein wird. Der Grubenwasserspiegel befindet sich dann noch rund 500 m unter der Tagesoberfläche und in ausreichend großem Abstand zu den Trink- und Grundwasserhorizonten. Sollten sich wider Erwarten – wovon die RAG nicht ausgeht – Risiken zeigen, kann der weitere Anstieg jederzeit und in jeder Höhe kurzfristig gestoppt werden. Die RAG betont, dass der Schutz von Mensch und Umwelt Vorrang vor Kosteneinsparungen durch die Einstellung des Pumpbetriebs hat. Insbesondere der Schutz des Trinkwassers genießt absolute Priorität.
Der Grubenwasseranstieg in Phase I ist notwendig, um die im KPMG-Gutachten unterstellte Ausgangslage bei der Berechnung der Ewigkeitskosten der Wasserhaltung im deutschen Steinkohlenbergbau überhaupt erst zu erreichen. Darüber hinaus haben die Vertragspartner des Erblastenvertrags – RAG-Stiftung sowie Kohleländer Nordrhein-Westfalen und Saarland – die RAG verpflichtet, über das KPMG-Gutachten hinausgehende Überlegungen zur weiteren langfristigen Optimierung der Wasserhaltung vorzulegen.

Daher sollen in Phase II des Grubenwasserkonzepts später auch die übrigen noch betriebenen Wasserhaltungen an der Saar stillgelegt werden und das Grubenwasser weiter ansteigen, bis es 2035 an der tiefsten Stelle in Ensdorf die Tagesoberfläche erreicht und in die Saar eingeleitet werden kann. Dann würde auch die Saar auf einer Länge von 40 km zwischen Saargemünd und Ensdorf frei von Grubenwasser werden. Für Phase II muss ein weiteres eigenständiges Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung mit positivem Ausgang durchlaufen werden.

Insgesamt werden im Saarrevier derzeit jährlich noch 18 Mio. m3 Grubenwasser gehoben. Die installierten Pumpen verbrauchen – wenn sie alle in Betrieb sind – den Strom von 17.000 Haushalten. Diesen Zustand ohne betriebliche Notwendigkeit „auf ewig“ aufrechtzuerhalten, ist gegenüber zukünftigen Generationen weder ökologisch noch ökonomisch zu verantworten, betont die RAG. (RAG AG/Si)

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