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Nationaler Emissionshandel: VIK sieht Carbon Leakage-Schutz für Unternehmen nicht gewährleistet

Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., Berlin, hat die Verschiebung der sogenannten Carbon Leakage-Schutzverordnung kritisiert. Die Verordnung ist Bestandteil der Einführung des nationalen CO2-Preises durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Diese erfolgt im Gegensatz zur Verordnung pünktlich zum 01. Januar 2021. VIK-Geschäftsführer Christian Seyfert: „Diese Verspätung ist symptomatisch für den überhastet eingeführten nationalen Emissionshandel. Ein belastbarer Schutz vor Carbon Leakage ist essenziell wichtig, daher ist eine wirksame Verordnung auch unbedingt notwendig. Dass ausgerechnet sie nun vertagt wird, ist nicht nachvollziehbar, schürt Verunsicherung und schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland“.

Seyfert sieht durch den nun eintretenden mangelhaften Schutz der deutschen Wirtschaft vor der Verlagerung von Emissionen ins Ausland industrielle Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze bedroht. Inhaltlich seien zudem sowohl die bisher ins Auge gefasste Liste der beihilfeberechtigten Sektoren als auch die Voraussetzungen für die Beihilfegewährungen unzureichend. Der Entwurf der Regelungen zum Carbon Leakage-Schutz berücksichtige zudem nicht die Wettbewerbssituation im EU-Binnenverhältnis. „Dieses Vorgehen ist hochriskant und gefährdet die betroffenen Branchen“, so der VIK-Geschäftsführer. Ferner sehe die als Orientierung vorgesehene Liste für den europäischen Emissionszertifikatehandel (EU-ETS) künftig weniger Sektoren vor, so dass auch weniger Branchen Aussicht auf die Gewährung von Beihilfen zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen hätten. Auch sei die Höhe des Ausgleichs für die betroffenen Unternehmen zukünftig niedriger. Beides führe zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der deutschen Unternehmen.

Die im Regierungsentwurf vorgeschlagene Kopplung der Beihilfen an klimafreundliche Investitionen sei gerade für kleine und mittlere Unternehmen, ebenso wie die verpflichtende Teilnahme an einem Umwelt- und Energiemanagementsystem, praxisfern und bedeute einen unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Aufwand. Für letzteres sei beispielsweise die verpflichtende Teilnahme an einem Energieeffizienznetzwerk eine viel geeignetere Alternative.

Seyfert betonte: „Der Ausgleich für rein national verursachte Sonderlasten darf für die im europäischen und internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen nicht an überzogene Vorbedingungen geknüpft werden und muss umfassend erfolgen.“ (VIK/Si.)

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