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Fig. 1. The Heinrich dewatering site in Essen. // Bild 1. Der Wasserhaltungsstandort Heinrich in Essen. Photo/Foto: Volker Wiciok/RAG

Planerische Mitteilung für das UVP-pflichtige wasserrechtliche Erlaubnisverfahren an der Ruhr eingereicht

Am 30. September 2020 hat die RAG Aktiengesellschaft, Essen, die Planerische Mitteilung für das Heben und Einleiten von Grubenwasser in die Ruhr an den drei zentralen Wasserhaltungsstandorten Robert Müser, Friedlicher Nachbar und Heinrich (Bild 1) bei der Bergbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht.

Nachdem bereits im ersten Quartal dieses Jahres die Planerische Mitteilung für den Standort Haus Aden und somit für die künftige Einleitung in die Lippe eingereicht worden war, steigt die RAG damit auch an der Ruhr in das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren ein. Zudem plant das Unternehmen auch noch in diesem Jahr den Start des Genehmigungsverfahrens für die zentrale Wasserhaltung Lohberg.

Entlang der Ruhr wird das Grubenwasser weiterhin an den drei Standorten Robert Müser und Friedlicher Nachbar in Bochum, sowie Heinrich in Essen gehoben und eingeleitet. An den betrachteten Einleitungsstellen wird bereits seit mehreren Jahrzehnten Grubenwasser eingeleitet, das vergleichsweise gering mineralisiert ist. Die Menge des einzuleitenden Grubenwassers ändert sich nicht, insgesamt bleiben es rd. 25 Mio. m3/a. Die Genehmigung holt das Unternehmen für statt bisher 60 nur noch für 37 Mio. m3 ein, um auch bei Abweichungen, wie z. B. extremen Regenfällen, weiterhin einleiten zu dürfen.

„Das besondere an dem Wasserrechtsverfahren für die Ruhr ist, dass wir alle drei Ewigkeitsstandorte in einem Verfahren betrachten“, erläutert Projektkoordinator Ralf Tinnefeld vom Unternehmensbereich Genehmigungsmanagement (V-GM) die Besonderheiten des Verfahrens. Dies erlaube eine ganzheitliche Betrachtung der in der Umweltverträglichkeitsprüfung zu untersuchenden Schutzgüter.

Nach Prüfung der Planerischen Mitteilung wird die Bezirksregierung diese an Träger öffentlicher Belange wie Behörden, Verbände und Gemeinden versenden und zum Scoping-Termin einladen. Bei diesem Termin werden Inhalt und Umfang der Unterlagen besprochen, die seitens der RAG im UVP-pflichtigen Wasserrechtsverfahren vorzulegen sind.

Auch wenn die Standorte in einem Verfahren untersucht werden, erfolgen Antragstellung und Genehmigung standortbezogen. „Dies ist insofern wichtig, als dass Wasserrechte immer nur eine begrenzte Laufzeit haben und jederzeit zurückgezogen und angepasst werden können“, erklärt Thomas Brambrink, Fachbereichsleiter Wasserrechtsverfahren/Monitoring bei V-GM. „Sollte dies bei einem Standort der Fall sein, kann eine standortspezifische Anpassung erfolgen, ohne das gesamte Verfahren neu aufzurollen.“

Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren für die Ruhr ist der nächste wichtige Baustein in der Optimierung der Grubenwasserhaltung der RAG. (RAG/Si.)

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