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Bild 1. Die STEAG hat auch das Kraftwerk Bergkamen für eine vorläufige Stilllegung angemeldet. Foto: STEAG

STEAG beantragt weitere Stilllegungen von Kraftwerksblöcken

Die Geschäftsführung des Essener Energieunternehmens STEAG GmbH hat am 4. Mai 2021 beschlossen, weitere Kraftwerksblöcke für eine vorläufige Stilllegung anzumelden. Anfang April war ein solcher Antrag bereits für das Modellkraftwerk (MKV) im saarländischen Völklingen-Fenne ergangen. Nun folgen Anträge für das Heizkraftwerk Völklingen-Fenne (HKV) und das Kraftwerk Bergkamen in Nordrhein-Westfalen (Bild 1). Ausschlaggebend für die Entscheidung waren erneut wirtschaftliche Erwägungen.

„Die Entscheidung zur vorläufigen Stilllegung ist geboten, denn einerseits verhindern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf absehbare Zeit einen auskömmlichen Betrieb der beiden Kraftwerkswerksblöcke. Andererseits ist ein Weiterbetrieb der Anlagen über das Jahr 2026 hinaus durch die gesetzlichen Regelungen für den Ausstieg aus der Steinkohlenverstromung praktisch ausgeschlossen“, sagt Joachim Rumstadt, Vorsitzender der Geschäftsführung der STEAG.

Auf den Antrag der vorläufigen Stilllegung für die Steinkohlenblöcke HKV und Bergkamen folgt nun eine Prüfung des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, ob die Anlagen als systemrelevant einzustufen sind. Die endgültige Entscheidung darüber, ob sie zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erforderlich sind, trifft die Bundesnetzagentur (BNetzA). „Wie das Votum ausfallen wird, lässt sich gerade angesichts der jüngsten Entscheidung zu unserem Kraftwerksblock Walsum 9 in Duisburg nur schwer prognostizieren“, sagt Ralf Schiele, der in der STEAG-Geschäftsführung die Bereiche Markt und Technik verantwortet. Im Fall des Kraftwerksblocks 9 in Walsum hatte Amprion die Einstufung als systemrelevant beantragt, die BNetzA hatte diesem Antrag jedoch entgegen der bisherigen Praxis nicht stattgegeben.

Die Prüfung der Systemrelevanz nimmt erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch. Sofern ein Block nach Prüfung als systemrelevant eingestuft werden sollte, wird Netzbetreiber Amprion für die Dauer der Systemrelevanz die Betriebskosten des Kraftwerks anteilig übernehmen.

Unabhängig von der ausstehenden Entscheidung über eine mögliche Systemrelevanz steht es der STEAG weiterhin frei, die beiden aktuell zur vorläufigen Stilllegung angemeldeten Kraftwerksblöcke auch in einer der noch folgenden vier Auktionsrunden zur Stilllegung von Steinkohlenkraftwerken gemäß des Gesetzes zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) anzubieten.

Der 1981 ans Netz gegangene Kraftwerksblock Bergkamen verfügt über eine Nettonennleistung von 717 MW. Seit 2016 erzeugt die Anlage ausschließlich Strom, sodass mit einer Außerbetriebnahme keine Auswirkungen für die Wärmeversorgung der Region verbunden wären.

Dies gilt auch für die Wärmeversorgung des Fernwärmeverbunds Saar (FVS), in den die beiden Kraftwerksblöcke MKV und HKV in Völklingen-Fenne einspeisen: „Wir haben hier frühzeitig begonnen, alternative Wärmequellen zu erschließen, als absehbar war, dass wegen des Kohleausstieg die Leistung der beiden Anlagen auf Dauer nicht mehr zur Verfügung stehen wird“, sagt Thomas Billotet, Sprecher der Geschäftsführung der STEAG New Energies GmbH mit Sitz in Saarbrücken. So seien in Völklingen und Saarlouis neue Heizwerke im Bau, um die Wärmeversorgung jederzeit garantieren zu können.

„Und dank der Wärmeerschließung aus der Abfallverwertungsanlage Velsen stehen ab Ende kommenden Jahres jährlich 170.000 MWh an klimafreundlicher Heizwärme zusätzlich für den FVS zur Verfügung. Wir sind also gut gerüstet für den Moment, in dem die Kraftwerksblöcke in Völklingen vom Netz gehen werden“, so Billotet.

Dabei behält auch der Standort Völklingen-Fenne für die STEAG eine zentrale Bedeutung. Dort plant das Energieunternehmen unter dem Projekttitel „HydroHub Fenne“ die Errichtung eines Elektrolyseurs zur Erzeugung grünen Wasserstoffs, der künftig von Fenne aus einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Stahlindustrie und des Mobilitätssektors im Saarland leisten soll.

Auch in personalwirtschaftlicher Hinsicht hat die Beantragung der vorläufigen Stilllegung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Standorte und deren Belegschaften. „Da die BNetzA erst jüngst die Systemrelevanz für unsere saarländischen Kraftwerke Weiher und Bexbach bis ins Frühjahr 2025 verlängert hat, besteht hier auch mittelfristig entsprechender Personalbedarf“, sagt Arbeitsdirektor und STEAG-Geschäftsführer Andreas Reichel. Eine mögliche vorläufige Silllegung eines Blocks oder beider Blöcke am Standort Völklingen-Fenne hätte zwar eine Personalreduzierung zur Folge. Diese könne aber durch Personalwechsel an die systemrelevanten Standorte Weiher und Bexbach ohne personalwirtschaftliche Maßnahmen erreicht werden.

Auch in Bergkamen sind im Fall einer vorläufigen Stilllegung nicht unmittelbar personalwirtschaftliche Maßnahmen zu erwarten, da das Gros der Kraftwerksmannschaft und des technischen Servicepersonals für den Erhalt der Betriebsbereitschaft weiter benötigt wird.

„Mit der Entscheidung des heutigen Tages macht die STEAG einen weiteren Schritt auf dem Weg der Neuausrichtung des Unternehmens hin zu den Wachstumsfeldern der Energiewirtschaft von morgen“, sagt Joachim Rumstadt. Die STEAG habe bereits vor Verabschiedung des KVBG damit begonnen, sich neu auszurichten und neue Geschäftsfelder zu erschließen. „Wir engagieren uns an Ruhr und Saar beim Zukunftsthema Wasserstoff, wir setzen unser umfassendes technisches Know-how ein, um Industriekunden und kommunale Partner bei der zentralen Zukunftsaufgabe der Dekarbonisierung zu unterstützen, und wir gehen bei diesem wichtigen Thema mit gutem Beispiel voran: Gegenüber 1990 hat die STEAG die eigenen CO2-Emissionen in Deutschland bis heute dauerhaft um rd. 85 % reduziert.“

Diesen Weg setzt die STEAG mit den aktuell getroffenen Entscheidungen konsequent fort. (STEAG/Si.)

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