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Südharz Kali startet in das Genehmigungsverfahren

Der Thüringer Bergbauentwickler Südharz Kali GmbH, Erfurt, ist in das Genehmigungsverfahren für ein Kaliwerk in Nordthüringen gestartet. Eine sogenannte Scopingunterlage für das spätere Raumordnungsverfahren wurde beim zuständigen Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) eingereicht.

Darin werden zwei unterschiedliche Entwicklungswege mit verschiedenen Optionen vorgezeichnet. So könnte das Vorhaben zum einen als sogenanntes Brownfield-Projekt im Bereich Bernterode umgesetzt werden. Dabei würde auch die bestehende bergbauliche Infrastruktur genutzt. Die Alternative stellt ein Greenfield-Projekt mit neuem Schachtzugang im Bereich der Gemeinde Haynrode dar. Überdies wird ein Industrie­gebiet in Leinefelde als Standort für die Rohsalzaufbereitung und für Transport und Logistik in Betracht gezogen (Bild 1).

Fig. 1. For a new potash plant in northern Thuringia the Südharz Kali GmbH has outlined two different development paths. // Bild 1. Für ein neues Kaliwerk in Nordthüringen hat die Südharz Kali GmbH zwei unterschiedliche Entwicklungswege vorgezeichnet. Source/Quelle: Südharz Kali

South Harz Potash-CEO Luis da Silva, sieht in dem Beginn des Verfahrens einen Meilenstein für das Wiederaufleben des Bergbaus im Südharz-Revier: „Ich bin sehr stolz, dass wir jetzt in das Genehmigungsverfahren einsteigen und wir mit dem Greenfield- und dem Brownfield-Ansatz auch noch zwei verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten auf den Tisch bringen. Die Region hat großes Potential für Kalibergbau in der Mitte Deutschlands.“

Auch Babette Winter, Geschäftsführerin der Südharz Kali GmbH und Regionaldirektorin der Muttergesellschaft South Harz Potash, blickt optimistisch auf das weitere Verfahren: „Wir erfahren große Unterstützung in der Region. Dies zeigt sich auch in unserem übergreifenden Ansatz für das Raumplanungsverfahren. Danke vor allem an die Behörden für ihr Engagement und den bislang bereits sehr konstruktiven Dialog. Wir bemühen uns für unser Projekt, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutzaspekten herzustellen.“

Die Scopingunterlage ist eine erste, wichtige Grundlage für das ­anstehende Raumordnungsverfahren und dient u. a. der Information der sogenannten Träger öffentlicher Belange, welche vom zuständigen TLVwA beteiligt werden und daraufhin Stellungnahmen abgeben können. Die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für dann einen konkret festgelegten Standort will das Unternehmen im vierten Quartal des Kalenderjahres 2023 einreichen. Daraufhin muss eine behörd­liche Entscheidung binnen sechs Monaten erfolgen. (Südharz Kali/Si.)

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