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Boldt/Weller/Kühne/von Mäßenhausen: Bundesberggesetz, 2. Auflage

Ende 2015 ist der Bergrechtskommentar von Boldt/Weller in seiner 2. Auflage erschienen. Der in seiner 1. Auflage 1982 mit Inkrafttreten des Bundesberggesetzes erschienene Kommentar ist nunmehr unter der Verantwortung von Gunther Kühne und Hans-Ulrich von Mäßenhausen völlig neu bearbeitet worden. Autoren der Kommentierung sind in der Praxis erfahrene Bergrechtler aus Anwaltschaft, Behörden und Hochschulen. Seit dem Inkrafttreten des Bundesberggesetzes im Jahr 1982 ist das Gesetz durch die Rechtsprechung in erheblichem Maße fortentwickelt worden. Dies ist nicht immer am Text des Bundesberggesetzes erkennbar. Umso wichtiger ist es, dass nunmehr eine aktuelle umfängliche Kommentierung des Bundesberggesetzes vorliegt.

Auch wenn in der Öffentlichkeit vielfach der Bergbau mit dem Steinkohlenbergbau verknüpft wird, unterliegen eine Vielzahl von unternehmerischen Aktivitäten anderer Bereiche dem Bundesberggesetz. Die praktische Relevanz dieses Gesetzes ist daher nicht zu unterschätzen. Bei seiner Anwendung wird der neue Kommentar eine hervorragende Hilfestellung für Unternehmen, Behörden, Anwälte und Gerichte sein. Der Blick in diesen Kommentar wird für Praktiker in Zukunft unverzichtbar bei der Lösung bergrechtlicher Probleme sein. Von daher gebührt den Herausgebern, den Autoren und auch dem Verlag der Dank der Praxis, dass diese Lücke in der juristischen Kommentar-Literatur endlich in hervorragender Weise geschlossen wurde.

Rezension: Harald Knöchel, Leiter Recht/Compliance der RAG Aktiengesellschaft, Herne.

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