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Steinkohle trägt die Hauptlast der Empfehlungen der Kommission Wachstum Strukturwandel und Beschäftigung

In ihrem Schlussbericht erwähnt die Kommission den Beitrag der Steinkohle zur CO2-Emissionsminderung mit keinem Wort, obwohl die Steinkohle in den letzten Jahrzehnten den Hauptbeitrag bei der Emissionsminderung erbracht hat. Ende 2018 hat sie ihren Brennstoffeinsatz zur Stromerzeugung gegenüber 1990 glatt halbiert.

Die Kommission schlägt vor diesem Hintergrund dennoch vor, bereits im Jahr 2022 die Leistung der Steinkohlenkraftwerke um 7,7 GW auf rd. 15 GW zu reduzieren. Dieser Vorschlag ist nicht nur völlig unrealistisch, sondern zeigt, dass sich die Vertreter von Regionen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Umweltverbänden zulasten des nicht in der Kommission vertretenen Energieträgers Steinkohle „geeinigt“ haben. Dabei verstoßen sie gleichermaßen gegen Ziele der Klimapolitik, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit.

Steinkohlenkraftwerke sind die bereits vorhandene und wirtschaftliche Brückenlösung für die Energiewende: Sie gleichen das schwankende Angebot der erneuerbaren Energieträger aus. Ob die erforderliche Kapazität an offenen Gasturbinen bis zum Jahr 2022 fertiggestellt sein wird, ist höchst ungewiss. Sicher ist dagegen, dass dies zusätzliche Kosten verursachen wird, auf die man getrost verzichten könnte. Denn offene Gasturbinen haben einen geringeren Wirkungsgrad als Steinkohlenkraftwerke – klimapolitisch ist diese Maßnahme kontraproduktiv. Sie verteuert die Energiewende und provoziert die Forderung der Wirtschaft nach Entlastung von diesen Kosten. Dabei wäre gerade auch für die Vertreter der Wirtschaft der einfachste Weg gewesen, diese unsinnige Kostenbelastung erst gar nicht entstehen zu lassen.

Als Exportweltmeister kann Deutschland sich nicht energiewirtschaftlich vom Rest der Welt abschotten. Steinkohle ist weltweit frei von politischen Risiken verfügbar. Erdgas ist nicht nur mit politischen Risiken verbunden, sondern wird die Energieversorgung in Deutschland unnötig verteuern.

Die Kommission reduzierte die „Steinkohlenwirtschaft“ in ihrem Schlussbericht auf die Beschäftigten in den Kraftwerken und ignorierte dabei die Beschäftigten in Handel und Logistik. Im Ruhrgebiet und im Saarland befinden sich viele sowohl in den letzten Jahren stillgelegte als auch in Betrieb befindliche Steinkohlenkraftwerke. Diese Regionen haben den Strukturwandel noch längst nicht überstanden und würden dringend Unterstützung benötigen. Diese fließt stattdessen in Regionen mit vielerorts geringerer Arbeitslosigkeit als im Ruhrgebiet. Das ist zwar wahltaktisch zu verstehen, hat aber mit dem Auftrag der Kommission nichts gemein.

Zu rechtfertigen ist das auch nicht dadurch, dass die Kommission die Steinkohle erst sehr spät „entdeckte“. In ihrem Zwischenbericht zu möglichen Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohlenregionen vom 25. Oktober 2018 räumte sie ein, die Arbeit der Kommission fokussierte sich bislang nur auf den Strukturwandel in den Braunkohlenrevieren. Bei der Vermeidung von Strukturbrüchen dachte sie aber trotzdem nur an die Braunkohlenreviere. Für die Steinkohle blieb im Zwischenbericht nur ein „ggf.“, im Schlussbericht einige Projektvorschläge zur Strukturentwicklung für das Saarland (VDKi/Si.)

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